Teilnahmebedingungen

Allgemeines      Impressionen     Sponsoren      

1. Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt, mit Ausnahme der direkt am Ablauf des Entenrennens Beteiligten (Starthelfer, Schiedsrichter des Zieleinlaufes, etc.)

2. Teilnehmer am Straubinger Entenrennen wird, wer die Startgebühr von 5,-- Euro (fünf) für eine Rennente leistet. Es können beliebig viele Startnummern erworben werden. Die Zahl der Rennenten ist auf maximal 5.000 je Rennen begrenzt.

3. Die Teilnahme wird durch einen Kontrollbeleg dokumentiert. Jedem Kontrollabschnitt wird eine Rennente zugeordnet. Belegnummer und Entennummer sind gleich. Jeder Teilnehmer erhält beim Kauf einer Startnummer zusätzlich eine sogenannte Partnerente, die mit der Rennente nicht identisch ist. Es sind nur die Rennenten des Veranstalters zugelassen. Die Rennenten verbleiben im Eigentum des Veranstalters.

4. Die einzeln nummerierten Rennenten werden am Starttag um 14.00 Uhr beim Flußkraftwerk Straubing gemeinsam aus einem Sammelbehältnis in die Laaber gekippt. Das Ziel ist vor der Mündung der Laaber in die Donau. Am Ziel werden die ersten einhundert Rennenten mittels eines Zieltrichters einzeln entnommen und die Reihenfolge des Zieleinlaufes festgehalten. Die ersten 100 (einhundert) Rennenten je Rennen erhalten einen Preis gemäß Zieleinlauf.

5. Es kann vor dem Zieltrichter zu einer Blockade der Rennenten kommen. In diesem Fall können die dort eingesetzten Helfer ohne Kenntnis der Nummern händisch Einfluss nehmen, um die Blockade aufzulösen.

6. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Rennenten, die unterwegs hängen bleiben, dürfen nicht befreit werden. Kommt eine Rennente aufgrund der Strömung oder anderer natürlicher Gegebenheiten wieder frei, nimmt sie wieder am Rennen teil. Alle Maßnahmen, die geeignet sind einzelne Rennenten zu beschleunigen oder zu hemmen, sind nicht erlaubt.

7. Das Entenrennen ist als Freiluftveranstaltung den Witterungsbedingungen unterworfen. Sollte witterungsbedingt (z.B. Starkregen, Sturm, Hoch- oder Niedrigwasser) das Rennen nicht durchzuführen sein, werden die Gewinne am Renntag per Ziehung ausgelost.

8. Die Gewinner werden im Rahmen der Siegerehrung, durch Aushang im Schaukasten der evang. Christuskirche Straubing in der Bahnhofstraße sowie auf der Internetseite www.christuskirche-straubing.de veröffentlicht. Als Nachweis der Teilnahme und der Gewinnberechtigung dient der nummerierte Kontrollabschnitt im Original. Mit Entgegennahme des Kontrollabschnitts werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Die Gewinne, die nicht im Rahmen der Siegerehrung abgeholt wurden, können zu den üblichen Bürozeiten im Pfarramt der Christuskirche Straubing, Pestalozzistraße 2 eingelöst werden. Gewinne, die innerhalb der Frist (ein Monat nach Ablauf des Rennens) nicht abgeholt werden, verfallen zugunsten des Straubinger Entenrennens.

9. Das Rennen gilt nach 30 Minuten als beendet. Alle Rennenten, die danach durch das Ziel kommen, fallen aus der Wertung. "Lucky Looser" ist die Ente, welche nach exakt 30 Minuten das Zielrohr durchläuft.

10. Der Erlös der Veranstaltung dient der Förderung des Familienhauses der Christuskirche - Haus der Generationen, Eichendorffstraße 11, 94315 Straubing. Der Veranstalter kann max. 20 % des Erlöses einem weiteren von ihm vor der Aktion festgelegten sozialen Träger aus der Region Straubing/Bogen zukommen lassen. 

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Veranstalter ist die Evang.-luth. Kirchengemeinde der Christuskirche Straubing, Pestalozzistraße 2 in 94315 Straubing, Telefon: 09421/9119110, Internetseite: www.christuskirche-straubing.de.